Patienteninformationen

Behandlungsinformationen

Osteopathie

Die Osteopathie versteht den Menschen als Ganzes – Körper, Geist und innere Systeme greifen ineinander. Sie basiert auf drei Säulen: der parietalen Osteopathie (Muskelsystem), der viszeralen Osteopathie (innere Organe) und der craniosakralen Osteopathie (Nervensystem und Schädel).
In der Erstbehandlung nehmen wir uns Zeit für Ihre Anamnese und überprüfen die Beweglichkeit von Muskeln, Organen, Gefäßen und Nerven, um Ursachen aufzudecken, Funktionsstörungen zu lösen und die Selbstregulation des Körpers zu fördern.

 
 
Physiotherapie

Die Physiotherapie konzentriert sich gezielt auf Muskeln, Gelenke und Bewegungsabläufe und deckt damit vor allem den parietalen Bereich des Körpers ab. Nach einer Befundaufnahme entwickeln wir einen individuellen Behandlungsplan, der Schmerzen lindert, die Beweglichkeit verbessert und Ihre Belastbarkeit im Alltag oder beim Sport stärkt.

Ob Sie mit einer Privatverordnung für Osteopathie oder Physiotherapie zu uns kommen oder als Selbstzahler – Sie erhalten stets eine individuell abgestimmte Kombination beider Ansätze. So entsteht eine ganzheitliche Behandlung, die optimal auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt ist.

 
 

Behandlungsdauer und -frequenz

Osteopathie
Physiotherapie

Wirkmechanismen

Während osteopathische Behandlungen dem Körper Zeit geben, auf gesetzte Impulse zu reagieren, lebt die Physiotherapie von der regelmäßigen Wiederholung und aktiven Mitarbeit. Deshalb unterscheiden sich die Behandlungsrhythmen, auch wenn beide Methoden bei uns im Stundentakt stattfinden.

Behandlungskosten

Für eine Behandlung in unserer Praxis stehen Ihnen drei Optionen zur Verfügung:

1. Mit einer ärztlichen Verordnung für Osteopathie

Viele Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für osteopathische Behandlungen, sofern eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Voraussetzungen und Erstattungsbedingungen.

2. Mit einem Privatrezept für Physiotherapie

Behandlungen können in meiner Praxis auch über eine Privatverordnung für Physiotherapie durchgeführt werden. Die Abrechnung erfolgt gemäß den gültigen Gebührensätzen für Privatrezepte.

3. Als Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie unsere Behandlungen auch ohne ärztliche Überweisung oder Rezept in Anspruch nehmen. In diesem Fall erhalten Sie eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Je nach Versicherung können Sie diese zur Erstattung einreichen.
Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung, ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden.
Kosten & Erstattung

Die Gebühr für eine Behandlungssitzung beträgt etwa 110 € (ca. 50–60 Minuten).

Wir arbeiten als reine Privatpraxis und bieten Behandlungen sowohl auf Grundlage einer Privatverordnung als auch für Selbstzahler an.

Die Abrechnung richtet sich nach dem therapeutischen Aufwand und erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker bzw. nach den Sätzen privater Verordnungen.

Wenn Sie privat- oder zusatzversichert sind, informieren Sie uns bitte vorab, damit wir die Rechnung entsprechend ausstellen können.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen osteopathische oder physiotherapeutische Behandlungen nur selten vollständig. Einige beteiligen sich mit einem Teilbetrag. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass wir eine reine Privatpraxis sind.
Daher ist es uns nicht möglich, Rezepte gesetzlicher Krankenkassen abzurechnen.

Privatversicherte & Selbstzahler